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_Bedingungen für eine Hajj bzw. einer Umrah:


- Man muss Muslim sein und muss auch die Pubertät erreicht haben, damit die Hajj gültig wird.
- Man muss eine aufrichtige Absicht (Niyya) haben, damit die Hajj vor Allah gültig wird.
- Man muss zurechnungsfähig sein, denn Geistigbehinderte müssen die Hajj nicht vollziehen.

- Die Hajjkosten müssen durch ehrlichverdientes Geld (selbst) finanziert werden.
- Es muss für den Unterhalt der Familie während der Hajjzeit gesorgt sein.

- Eine Frau muss in Begleitung eines Mahrams* oder einer Gruppe mit vertrauenswürdigen Frauen reisen.

___________________________________* Die Definitionen hierzu finden Sie unter dem Link: Hajj / Begriffe

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