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- Man muss Muslim sein und muss auch die Pubertät erreicht haben, damit die Hajj gültig wird.
- Man muss eine aufrichtige Absicht (Niyya) haben, damit die Hajj vor Allah gültig wird.
- Man muss zurechnungsfähig sein, denn Geistigbehinderte müssen die Hajj nicht vollziehen.
- Die Hajjkosten müssen durch ehrlichverdientes Geld (selbst) finanziert werden.
- Es muss für den Unterhalt der Familie während der Hajjzeit gesorgt sein.
- Eine Frau muss in Begleitung eines Mahrams* oder einer Gruppe mit vertrauenswürdigen Frauen reisen.
___________________________________* Die Definitionen hierzu finden Sie unter dem Link: Hajj / Begriffe
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