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Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrags

Mit Ihrer Reiseanmeldung haben Sie mit alpha marin Reisen GmbH einen Reisevertrag verbindlich abgeschlossen. Diesen bestätigen wir Ihnen mit der Übersendung der Reisebestätigung.

2. Zahlung

Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung bei der R+V VERSICHERUNG abgeschlossen. Ein Sicherungsschein erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung.
Bitte überweisen Sie innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung den dort ausgewiesenen Anzahlungsbetrag.
Er beträgt maximal 20% des Reisepreises für UMRAH und 50% des Reisepreises für HAJJ. Die Restzahlung ist spätestens
4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Unterlagen werden Ihnen verabredungsgemäß nach Eingang der Restzahlung zugesandt bzw. ausgehändigt.


3. Leistung / Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der Reisebestätigung einschließlich der in der Reisebestätigung eventuell aufgeführten Sonderwünsche.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Flugroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht wesentlich sind und den Gesamtzweck der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Reisepreisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen- oder Sicherheitsgebühren, örtliche Steuern oder Wechselkursänderungen - entsprechend ihrer konkreten Auswirkung auf den Einzelpreis - zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises können Sie kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, solch eine Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Eine solche Erklärung müssen Sie unverzüglich gegenüber uns abgeben.


5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von einer Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.

_______Die Rücktrittsgebühren betragen in der Regel:
HAJJ
_______bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
_______ab dem 59. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
_______ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
UMRAH
_______bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
_______ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
_______ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises

Eine Umbuchung des Reiseziels, des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts oder der Beförderung ist bis zum 30. Tag vor Reiseantritt gegen Zahlung der Umbuchungsgebühr in Höhe von EURO 50,00 im Rahmen der Buchungsverfügbarkeit möglich. Spätere Änderungen sind nur in Form einer Stornierung der zunächst gebuchten Reise, wobei die oben genannten Stornogebühren zu entrichten und anschließende Neubuchung möglich sind. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers sind wir berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von EURO 50,00 zu verlangen. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten etc. zurückzugeben, da ansonsten der volle Preis berechnet werden muss.


6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so können wir erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Wir werden Ihnen die obige Erklärung unverzüglich nach der Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Sie können die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Diese Erklärung müssen Sie unverzüglich uns gegenüber abgeben.
Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf diese Reise nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Abschnitts „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson“.


7. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher

Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragesabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.

8. Pass -, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

Wir weisen auf Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in den vom saudiarabischen Konsulat in Berlin herausgegebenen und dem Reisenden zu Verfügung gestellten Bestimmungen oder der Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderung insbesondere vor Vertragsabschluss und vor Reisebeginn hin, die für Saudi Arabien gelten.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzung für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigung etc. verpflichtet hat. Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums) so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Bestimmungen in den Abschnitten „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson und Rücktritt durch den Reiseveranstalter“ entsprechend.


9. Haftung des Reiseveranstalters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für gewissenhafte Reisevorbereitung;
_______die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
_______die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der Reisebestätigung angegebenen Reiseleistungen;
_______die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden _______Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.

Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt. Dasselbe gilt, soweit wir für den Schaden allein wegen Verschulden des Leistungsträgers verantwortlich sind.
Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder Todesfälle sind, und weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurden, sind der Höhe nach auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. In allen übrigen Fällen, insbesondere wenn ein individueller Flug und kein Pauschalpaket gebucht wurde, und hierauf in der Reisebestätigung hingewiesen wurde, haften wir nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Wir sind insoweit lediglich als Vermittler tätig geworden. Auf die Beförderungsunternehmen, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden, verweisen wir.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen und deren Folgen im Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Mietwagen etc.) die wir auch ausdrücklich so bezeichnet haben. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.
Unsere deliktische Haftung für Schäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist bei Körperschäden oder Todesfälle auf EURO 75,00 je Kunden und Reise, bei Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Auf die Bedingungen der Fluggesellschaft, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden, verweisen wir. Durch diese Bedingungen werden unsere Rechte und Pflichten nach den deutschen Gesetzen und diesen Bedingungen nicht eingeschränkt. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.


10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Wir informieren Sie über Ihre Obliegenheit, einen aufgetretenen Mangel uns unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatums möglichst schriftlich bei uns geltend zu machen. Reisebüros sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht bevollmächtigt. Reiseverträgliche Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Wir weisen auf mögliche Hemmungstatbestände hin.


11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder Aufenthalt am Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters.

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